Bei der Miete von Geräten hat der Mieter einen Mietvertrag zu unterzeichnen. Dieser enthält sowohl die Auflistung der vermieteten Objekte als auch den Mietpreis und Mietdauer.

Mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags, bestätigt der Mieter, die auf dem Mietvertrag aufgeführte Geräte und Zubehör geprüft und in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben. Der Mieter ist verpflichtet, bei dem Gebrauche der Geräte mit aller Sorgfalt zu verfahren. Auch ist der Mieter haftbar gegenüber Diebstahl und Beschädigung durch Dritte. Die Geräte dürfen nur für den im Vertrag erwähnten Zweck verwendet werden. Verletzt der Mieter diese Pflichten, oder fügt er durch offenbar missbräuchliches Verhalten den Geräten dauerhaften Schaden zu, so kann der Vermieter die sofortige Auflösung des Mietvertrages nebst Schadenersatz verlangen.

Bei den aufgeführten Mietpreisen handelt es sich um Tagesmietpreise. Die Vermietung für mehrere Tage berechnen wir normalerweise nach folgender Regel:

1 Tag Tagesmietpreis
2 Tage 1 1/2 x Tagesmietpreis
3 Tage 2 x Tagesmietpreis
4 Tage 2 1/2 x Tagesmietpreis
5 Tage 3 x Tagesmietpreis
ab 5 Tage Mietpreis auf Anfrage

Bei einer allfälligen unvorhergesehender Verlängerung der Mietdauer, behalten wir uns vor, den Mietpreis nachträglich zu erhöhen.

Erst die Unterzeichnung des Mietvertrags oder die definitve Zusage durch einen unserer Mitarbeiter bestätigt die Miete.

Definitiv zugesagte Mietvereinbarungen, welche vom Mieter nachträglich abgebrochen werden, können von uns voll verrechnet werden.
   
Die Bezahlung erfolgt im Normalfall bar bei der Abholung der Geräte, oder (ab einem Betrag von SFr. 200.-) per Einzahlungsschein bis spätestens zwei Wochen nach der Miete. Bei einem allfälligen nichteinhalten der Zahlungsfristen behalten wir uns vor, den zusätzlichen Aufwand zu verrechnen.

-> go back!